Führerscheinuntersuchungen
Für Sie zuständig
Dr. Margit Kortschak, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342F +43 7442 511 - 349
margit.kortschak@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201
Bereich:
Gesundheits- und VeterinäramtÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Fischen in Vorarlberg – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Vorarlberg sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,
- fremde Grundstücke und Anlagen im notwendigen Ausmaß zu betreten,
- fischende Personen anzuhalten, den Nachweis ihrer Identität und die Vorlage ihrer Fischfangberechtigung zu verlangen sowie ihre Fischereigeräte auf Übereinstimmung mit den fischereipolizeilichen Vorschriften zu überprüfen,
- Fischereigeräte, Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen und
- Personen bei Betretung auf frischer Tat in bestimmten Fällen aufzufordern, ihnen zu folgen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist).
Rechtsgrundlagen
§ 22 Vorarlberger Fischereigesetz
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion