Führerscheinuntersuchungen
Für Sie zuständig
Dr. Margit Kortschak, Amtsärztin
T +43 7442 511 - 342F +43 7442 511 - 349
margit.kortschak@waidhofen.at
2.OG, Zimmer 201
Bereich:
Gesundheits- und VeterinäramtÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Fischen in Tirol – Rechte des Fischereiaufsichtsorgans
Fischereiaufsichtsorgane des Landes Tirol sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,
- Personen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich fischen oder offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben oder im Besitz von Fischfanggeräten angetroffen werden, anzuhalten und von ihnen zu verlangen, die Fischerkarte vorzuweisen,
- Personen, die einer Übertretung nach dem Tiroler Fischereigesetz dringend verdächtig sind, anzuhalten, zum Identitätsnachweis aufzufordern und bei der Behörde anzuzeigen sowie
- bei Verdacht einer Übertretung nach dem Tiroler Fischereigesetz Wassertiere und Gegenstände vorläufig zu beschlagnahmen und mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion