Geburt
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
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Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
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Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Freiwillige Selbstversicherung
Kommt keine der angeführten Möglichkeiten infrage, kann man sich freiwillig selbst versichern. Um nicht sofort auf den Höchstsatz eingestuft zu werden, sollte man gleich beim Antrag auf freiwillige Selbstversicherung auch einen Antrag auf Herabsetzung der Beitragsgrundlage stellen.
Achtung
Alle diese Versicherungsmöglichkeiten bekommt man nur auf Antrag bei einer Krankenversicherungsanstalt. Dieser muss nach jeder Unterbrechung (z.B. Pflichtversicherung bei Ferialjob) neu gestellt werden.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 8. September 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung