Geburt
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Leben in der Gemeinde Zwettl an der Rodl
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Rasenmähen
zu unterlassen:
- Samstag
- ab 15 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Hinweis
Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Holzschneiden und ähnliche Arbeiten
zu unterlassen:
- Samstag
- ab 15 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Hinweis
Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Verordnung der Gemeinde:
In der Marktgemeinde Zwettl/Rodl gibt es keine Verordnung bzgl. Hundehaltung. Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten die im Hundehaltegesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind. Zum Schutz von Mensch und Tier werden die Hundebesitzer ersucht diese Bestimmungen zu beachten.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Hundekot
Verordnung der Gemeinde:
Aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen durch Hundekot wurden von der Gemeinde zwei Hundetoiletten angekauft und im Marktplatzbereich aufgestellt. Die Hundebesitzer werden ersucht, dieses kostenlose Angebot auch entsprechend zu nützen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Sammelinsel beim Bauhof
Schwarzweg
4180 Zwettl an der Rodl
Abfallarten: Bei der Sammelinsel stehen Container für Papier, Metalle, Kunststoffe und Glas für die Entsorgung von Haushaltsmengen bereit.
Öffnungszeiten:
- Mittwoch und Samstag
- 9 bis 12 Uhr
- Freitag
- 15 bis 19 Uhr
ASZ Hellmonsödt
Gewerbezeile
4202 Hellmonsödt
Telefon: +43 721 534 26
Abfallarten: Alt- und Problemstoffen, Biogene Abfälle, Sperrmüll
Öffnungszeiten:
- Montag
- 8 bis 12 Uhr
- 13 bis 17 Uhr
- Mittwoch
- 13 bis 18 Uhr
- Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- 13 bis 18 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
ASZ Bad Leonfelden
Gewerbepark 11
4190 Bad Leonfelden
Telefon: +43 7213 20050
Öffnungszeiten:
- Dienstag und Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- 13 bis 18 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
ASZ Oberneukirchen
Waxenberger Straße
4181 Oberneukirchen
Telefon: +43 7212 20556
Öffnungszeiten:
- Mittwoch
- 13 bis 18 Uhr
- Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- 13 bis 18 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Marktgemeinde Zwettl an der Rodl
Marktplatz 2
4180 Zwettl an der Rodl
Telefon: +43 721 265 550
E-Mail: gemeinde@zwettl-rodl.ooe.gv.at
Bürgerservicezeiten:
- Montag
- 8 bis 12 Uhr
- Dienstag
- 15 bis 18 Uhr
- Mittwoch
- 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag
- 8 bis 12 Uhr
- 15 bis 17 Uhr
- Freitag
- 8 bis 12 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Oberösterreichisches Hundehaltegesetz
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion