Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceF +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
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Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Ausländergrunderwerb – Ausnahmen von der Genehmigungspflicht (Angehörige von EU-Mitgliedstaaten)
Beim Erwerb von Eigentum oder Miteigentum an Liegenschaften werden die Angehörigen eines Staates, der Mitglied der Europäischen Union (EU) oder Vertragspartner des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist, Inländerinnen/Inländern gleichgestellt. Eine behördliche Genehmigung ist daher nicht erforderlich. Ein Genehmigungsverfahren muss grundsätzlich nur von Angehörigen von Drittstaaten durchgeführt werden. Aufgrund bilateraler Abkommen können jedoch auch Angehörige mancher Drittstaaten ohne Genehmigungsverfahren Grundstücke kaufen.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer