Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceF +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Strafen bei Verstößen durch Unternehmer in Kärnten
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: Verstoß der Unternehmerinnen/Unternehmer und Veranstalterinnen/Veranstalter gegen die für Jugendliche geltenden Regelungen bezüglich
Der Versuch ist strafbar. Die Pflichten der Unternehmerinnen/Unternehmer, Veranstalterinnen/Veranstalter und deren Beauftragten bestehen darin,
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Bei Übertretungen im Zusammenhang mit jugendgefährdenden Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen bzw. Rauchen, Alkohol sowie Drogen und Suchtmittelersatzstoffen mit Gewinnerzielungsabsicht:
Werden u.a. solche Verwaltungsübertretungen von derselben Veranstalterin/demselben Veranstalter in einem Zeitraum von drei Jahren mehr als einmal begangen, ist dies der für die Entziehung der Veranstaltungsbewilligung zuständigen Behörde mitzuteilen.
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion