Sterbeurkunde

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Evangelische Kirche A.B. und H.B. – Eintritt und Übertritt 

Allgemeine Informationen

Der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) erfolgt beim Wohnsitzpfarramt. Beim Eintritt wird ein Formular ausgefüllt, das beim Pfarramt aufliegt.

Erforderliche Unterlagen

Auf der Rückseite des Originaltaufscheines wird der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) mit Datum und Stempel vermerkt.

Zusätzliche Informationen

Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur Evangelischen Kirche, wird das Sakrament der Taufe gespendet. In diesem Fall sind folgende Unterlagen erforderlich:

Weiterführende Links

Evangelische Kirche  

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion