Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Schutz von geistigem Eigentum
Zur Anmeldung eines Patents zum Schutz eines Produkts in Österreich bzw. international sollten bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.
Wenn das Produkt nicht nur einen Markt in Österreich hat, dann ist es sinnvoll, die Erfindung auch international schützen zu lassen. Dieser Schritt muss innerhalb eines Jahres nach der Anmeldung in Österreich gesetzt werden. Dazu kann in jedem gewünschten Land eine weitere Patentanmeldung gemacht werden, dies kann aber umständlich sein, da die Vorschriften länderweise sehr unterschiedlich sind.
In beiden Fällen (europäisches bzw. internationales Patent) kann die Erfindung entweder direkt beim Europäischen Patentamt (EPA), oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet werden. Eine weitere Möglichkeit ist, zuerst in Österreich ein nationales Patent anzumelden und erst danach ein europäisches bzw. internationales Patent anzumelden. Dabei muss jedoch diese Anmeldung innerhalb des Prioritätsjahres (zwölf Monate nach dem Anmeldetag in Österreich) erfolgen, damit die Erfindung zeitlich auch in den weiteren Ländern so behandelt werden kann wie eine Erstanmeldung.
Achtung
Ein sogenanntes "Weltpatent" existiert nicht.
Bei einem Wohnsitz oder einer Niederlassung in Österreich kann ein Patent auch selbstständig d.h. ohne Parteienvertretung angemeldet werden. Besteht allerdings in Österreich weder Wohnsitz noch Niederlassung, muss eine zur Vertretung in Österreich befugte berufsmäßige Parteienvertretung (Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariat) in Anspruch genommen werden. Bei einem Wohnsitz oder einer Niederlassung im EWR oder in der Schweiz reicht eine österreichische Zustellbevollmächtigung.
Anmeldung:
Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien
Telefon: +43 1 53424
- per Post
- Eingangsstelle/Einwurfkasten
- Fax: +43 1 53424 - 535
- Online: Österreichisches Patentamt (→ ÖPA)
Achtung
Die Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich.
Weiterführende Links
- Österreichisches Patentamt (→ ÖPA)
- Europäisches Patentamt (→ EPO)
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (→ WIPO)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österrreichisches Patentamt