Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Einkommensteuergesetz

Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags wird auf 600 Euro angehoben.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 27. März 2024
  • Inkrafttreten: 1. Jänner 2024

Hauptgesichtspunkte

Die Beiträge anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften können als Sonderausgaben abgezogen werden. Seit dem Jahr 2017 kommt eine automatisierte Sonderausgaben-Datenübermittlung zur Anwendung, mittels welcher beitragsleistende Personen administrativ entlastet werden. Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften tragen – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander bei. Aus diesem Grund erfolgte eine weitere steuerliche Anerkennung, indem die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöht wurde. Die Erhöhung kommt ab der Veranlagung für das Jahr 2024 zur Anwendung.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 27. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen