Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Kostenpflichtige Serviceleistungen
Gutachten
Das Österreichische Patentamt erstellt Gutachten darüber, ob eine bestimmte technische Entwicklung eine patentierbare Erfindung gegenüber dem Stand der Technik darstellt. Durch diese Gutachten wird der Antragstellerin/dem Antragsteller die Möglichkeit geboten, außerhalb des Patenterteilungsverfahrens schöpferische Leistungen technischer Natur auf Patentfähigkeit prüfen zu lassen.
Die Gutachten werden von den zuständigen Prüferinnen/den zuständigen Prüfern des Patentamtes erstellt. Sie sind vollkommen unabhängig vom Patenterteilungsverfahren.
Arten des Gutachtens
- Gutachten ohne Recherche
Hierbei muss die Antragstellerin/der Antragsteller den Stand der Technik bekannt geben. Das Gutachten für die patentierbare Erfindung bezieht sich dann darauf. - Gutachten mit Recherche
Hier wird auch der Stand der Technik, auf den sich das Gutachten zu beziehen hat, vom Österreichischen Patentamt ermittelt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag für das Gutachten (→ ÖPA)
- Beschreibung der Erfindung
- Zusammenfassung der Beschreibung
- Ein oder mehrere Patentansprüche
- Eventuell Zeichnungen
Achtung
Alle Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen!
Gebühren
- Gutachten Papierantrag ohne Recherche: 258 Euro
- Gutachten Papierantrag mit Recherche: 363 Euro
Eine Übersicht über alle Gebühren mit Gültigkeit seit dem 1. November 2014 findet sich auf den Seiten des Österreichischen Patentamtes.
Recherche
Das Ergebnis einer Recherche ist eine Auflistung der gefundenen Dokumente mit einer kurzen Gegenüberstellung der Dokumenteninhalte.
Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Antragsgegenstand Ansprüche vorgelegt hat, wird auch eine grobe Bewertung der Relevanz der Dokumente zu den einzelnen Ansprüchen abgegeben.
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österrreichisches Patentamt