Wahlkarten

Wahlkarten können Sie hier online beantragen: Wahlkartenantrag

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

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Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Adressänderung: Vereinsregister

Vereine sind verpflichtet, eine Änderung der Zustellanschrift innerhalb der Gemeinde mittels einer formlosen Mitteilung zu melden. Die Verlegung des Vereinssitzes in eine andere Gemeinde gilt als Statutenänderung und muss der Behörde ebenfalls schriftlich angezeigt werden.

Eine Änderung der Zustellanschrift des Vereins muss der Vereinsbehörde innerhalb von vier Wochen schriftlich mitgeteilt werden.

Die Bekanntgabe einer Adressänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion