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Petra Draxl
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Eintragung in das Widerspruchsregister

Das Widerspruchsregister ermöglicht eine wirksame Dokumentation eines Widerspruches gegen die Organspende. Es wurde mit 1. Jänner 1995 eingerichtet und wird vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (GÖG/ÖBIG) gemeinsam mit der Vergiftungsinformationszentrale geführt. Mit 31. Dezember 2022 waren 58.619 Personen im Widerspruchsregister eingetragen, 48.650 davon haben ihren Wohnsitz in Österreich.

Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer Organentnahme bei einer hirntoten Person das Widerspruchsregister abzufragen, um nachzuprüfen, ob sie einer Organspende widersprochen hat. Die Abfrage ist rund um die Uhr möglich.

Jede Person, die im Fall des eigenen Todes keine Organe spenden möchte, kann durch Ausfüllen des Formulars "Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung" ihren Widerspruch in einem rechtlich gesicherten Umfeld erklären. Dazu wird das ausgefüllte Formular mittels E-Mail oder postalisch an das Widerspruchsregister übermittelt. Das Formular muss von der/dem unterschrieben werden. Mündige Minderjährige ab 14 Jahren müssen selbst widersprechen.

Die Daten der Widersprechenden werden in das EDV-gestützte Widerspruchsregister eingetragen. Im Anschluss wird eine Eintragungsbestätigung per Post an die betreffende Person verschickt.

Die ausgefüllten Formulare (mit Originalunterschrift) über den Widerspruch gegen die Organspende können per Post oder per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:

Gesundheit Österreich GmbH 
Widerspruchsregister
Stubenring 6
A-1010 Wien
E-Mail-Adresse: wr@goeg.at

Eintragungen können ebenfalls mit dem Formular "Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung" wieder gelöscht werden.

Hinweis

Auch Personen, die ihren Widerspruch gegen die Organspende im Widerspruchsregister dokumentieren lassen, erhalten ein Organ, wenn sie es benötigen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

 §§ 5, 6, 7 Organtransplantationsgesetz

Formulare

Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz