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Namensänderung: Kindergarten/Schule/Hort
Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.
Hinweis
Ausführliche Informationen zu den Themen "Kinderbetreuung" und "Schule" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion