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Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Namensänderung: Fischereikarte
Eine Namensänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden.
Zuständige Stelle ist:
- Im Burgenland: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Kärnten: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Niederösterreich: der Niederösterreichische Landesfischereiverband
- In Oberösterreich: der Oberösterreichische Landesfischereiverband
- In Salzburg: der Landesfischereiverband Salzburg
- In der Steiermark: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Tirol: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Vorarlberg: der Fischereiverband für das Land Vorarlberg
- In Wien: der Wiener Fischereiausschuss
Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie der Heiratsurkunde mitzubringen.
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion