Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
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F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen