Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
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Führerscheinstelle, EG

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Referat Polizei & Verkehr     
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gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

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F +43 7442 511-99
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Führerscheinstelle, EG

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Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Vertretungsbefugnis

Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret

Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:

  • Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
  • Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
  • Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
  • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
  • Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
  • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
  • Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

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