Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Auskunft für Hausverwaltungen und Eigentümer

Allgemeine Informationen

Hausverwaltungen sowie Eigentümerinnen/Eigentümer einer Liegenschaft können eine Auskunft über die Namen und Adressen aller in dem Haus (auf einer Stiege oder in einer Wohnung) angemeldeten Personen beantragen.

Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer können eine Auskunft über die Namen aller in ihrer Wohnung angemeldeten Personen beantragen.

Die übermittelten Meldedaten dürfen nur benützt werden, um Pflichten nach dem Meldegesetz zu erfüllen und um Rechte gegenüber Hausbewohnerinnen/Hausbewohnern bzw. Bewohnerinnen/Bewohnern der betreffenden Eigentumswohnung geltend zu machen.

Voraussetzungen

  • Nachweis des Eigentums am Haus oder an der Wohnung (in der Regel durch Vorlage eines Grundbuchsauszugs)
  • Für Liegenschafts- bzw. Hauseigentümerinnen/-eigentümer, wenn die Liegenschaft/das Haus im Eigentum mehrerer Personen steht: zusätzlich
    • Beschluss der Mehrheit der Eigentümerinnen/Eigentümer (Mehrheit der Anteile), außer es ist eine Hausverwaltung bestellt und diese stellt den Antrag

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde

Verfahrensablauf

Die Auskunft können Sie formlos persönlich oder schriftlich beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis des Eigentums: in der Regel aktueller Grundbuchsauszug der betreffenden Liegenschaft
  • Gegebenenfalls Verwaltungsvollmachten oder Mehrheitsbeschluss (siehe unter "Voraussetzungen")

Bei schriftlichen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein.

Kosten

Für den Antrag

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30 Euro

Für die Auskunft

  • Bundesverwaltungsabgabe:
    • Auskunft über die erste Person: 5,45 Euro
    • Auskunft über jede weitere Person: 2,10 Euro

Zusätzlich

  • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
    • 3,90 Euro pro Bogen, maximal 21,80 Euro

Rechtsgrundlagen

§ 20 Abs 1 Meldegesetz (MeldeG)

Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres