Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Abkürzungen auf österreichischen Kennzeichentafeln – Steiermark

Jedes Kfz-Kennzeichen beginnt mit einer Abkürzung für die Zulassungsbehörde und dem Landeswappen. In der folgenden Tabelle sind alle Abkürzungen für das Bundesland Steiermark angeführt.

Diese Tabelle zeigt alle Abkürzungen auf Kfz Kennzeichen des Bundeslandes Steiermark an.
Abkürzung Zulassungsbezirk Zulassungsbehörde
BM Bruck-Mürzzuschlag BH Bruck-Mürzzuschlag
DL  Deutschlandsberg  BH Deutschlandsberg 
Graz  Landespolizeidirektion Steiermark für das Gebiet der Gemeinde Graz 
GB  Gröbming  Exp. Gröbming 
GU  Graz/Umgebung  BH Graz-Umgebung 
HF  Hartberg-Fürstenfeld  BH Hartberg-Fürstenfeld 
LB  Leibnitz  BH Leibnitz 
LE  Leoben – Stadt  Landespolizeidirektion Steiermark für das Gebiet der Gemeinde Leoben 
LI  Liezen  BH Liezen 
LN  Leoben/Umgebung  BH Leoben 
MT  Murtal  BH Murtal 
MU  Murau  BH Murau 
SO  Südoststeiermark  BH Südoststeiermark 
VO  Voitsberg  BH Voitsberg 
WZ  Weiz  BH Weiz 

Informationen zu Sonderkennzeichen, z.B. für Kfz oberster Verwaltungsorgane oder der Bundespolizei, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§ 26 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) 

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion