Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Licht am Tag

Es gibt keine generelle Verpflichtung, tagsüber eine Beleuchtung zu verwenden. Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sowie bei Dämmerung und Dunkelheit muss jedoch mit Abblendlicht gefahren werden. Einspurige Krafträder (Mopeds, Motorräder) müssen immer mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.

Freiwillig darf mit Licht am Tag gefahren werden.

Folgende Tagesbeleuchtungen sind erlaubt:

  • Spezielles Tagfahrlicht alleine (nicht gemeinsam mit Abblendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfern)
  • Abblendlicht
  • Abblendscheinwerfer alleine (ohne Schlussleuchte)
  • Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
  • Nebelscheinwerfer alleine

Rechtsgrundlage

§ 99 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie