Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Beratungsstellen

Familienberatungsstellen

Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Psychologinnen/Psychologen sowie Juristinnen/Juristen stehen für eine anonyme Beratung bei den Familienberatungsstellen (→ familienberatung) zur Verfügung.

"Erste Anwaltliche Auskunft"

Die Rechtsanwaltskammern Österreichs organisieren in jedem Bundesland die "Erste Anwaltliche Auskunft (→ ÖRAK)". In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt wird im konkreten Fall zur Rechtslage und weiteren Vorgehensweise Hilfe geboten.

Amtstage der Bezirksgerichte

Grundsätzlich wird jeden Dienstag bei den Bezirksgerichten (→ BMJ) ein Amtstag abgehalten. Die dafür vorgesehenen Amtsstunden können beim zuständigen Wohnsitzgericht (→ BMJ) erfragt werden. Im Rahmen des Amtstages werden einfache Rechtsauskünfte aufgrund eines aktuellen Rechtsschutzbedürfnisses zu potenziell möglichen Gerichtsverfahren erteilt und mündliche Anträge, Klagen und Erklärungen, für die die Gerichte zuständig sind, entgegengenommen. Rechtsmittel können dagegen nicht zu Protokoll gegeben werden.

Sozialversicherungsträger

Die Sozialversicherungsträger (→ Österreichische Sozialversicherung) erteilen Auskünfte über kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Auswirkungen einer Scheidung. Durch die Bekanntgabe der Scheidung beim Krankenversicherungsträger wird gewährleistet, dass eine Ehepartnerin/ein Ehepartner, die/der durch die Scheidung seinen Krankenschutz verliert, ein eigenständiges Versicherungsverhältnis eingehen kann.

Kinder- und Jugendhilfeträger

Mit Fragen zu Unterhalt für Kinder, Obsorge, Kontaktrecht (früher Besuchsrecht genannt) oder Hilfe bei Erziehungsproblemen wenden Sie sich an den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt) genannt.

Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen

Haben die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung minderjährige Kinder, so sind sie verpflichtet, dem Gericht vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

Weiterführende Links 

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz