Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Campen in Vorarlberg

Die Aufstellung von Zelten, Wohnwagen und ähnlichen beweglichen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen ist von der Bürgermeisterin/vom Bürgermeister mit Bescheid zu untersagen, wenn bestimmte Interessen gröblich verletzt werden. Genannt werden u.a. Interessen der Sicherheit oder des Schutzes der örtlichen Gemeinschaft bzw. des Landschafts- und Ortsbildes.

Die Gemeindevertretung kann aus solchen Gründen durch Verordnung bestimmen, dass Zelte, Wohnwagen und ähnliche bewegliche Unterkünfte außerhalb von Campingplätzen nur an bestimmten Orten oder an bestimmten Orten nicht aufgestellt werden dürfen.

Wer entgegen einem der genannten Verbote campt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.

Zusätzlich sind naturschutzrechtliche Einschränkungenz.B. im Bereich von Seen möglich.

Für detaillierte Informationen zu den in Vorarlberg bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Vorarlberger Landesregierung bzw. die jeweilige Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Vorarlberger Campingplatzgesetz

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion