Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeine Informationen für Jugendliche übers Reisen

Grundsätzlich bestimmen die Personen, denen die Pflege und Erziehung der Jugendlichen/des Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag zukommt, ihren Aufenthalt/seinen Aufenthalt, d.h. gegen deren Willen dürfen Jugendliche nicht verreisen. Notfalls können sie die Polizei ersuchen, den Aufenthalt der Jugendlichen zu ermitteln, und sie zurückholen (Rückführung Minderjähriger). Auch haben sie das Recht zu bestimmen, ob Minderjährige unter 18 Jahre über ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) selbst verfügen dürfen oder nicht.

In der Regel können Jugendliche, die über 14 Jahre alt sind und ein eigenes Einkommen haben (z.B. Lehrlingsentschädigung), selbst Reisen bei Reiseveranstaltern buchen, solange durch die Kosten der Reise ihre Lebensbedürfnisse nicht gefährdet werden. Üblicherweise verlangen Reiseveranstalter aber eine Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters.

Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion