Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS)

Allgemeine Informationen

Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

Achtung

Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Fristen

Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

Tipp

Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Zuständige Stelle

Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

Verfahrensablauf

Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

Hinweis

Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

Zusätzliche Informationen

Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft