Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceF +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceBereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Schutzfrist
Schutzfrist bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen in den letzten acht Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt bzw. bei einem Kaiserschnitt erhöht sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.
Hinweis
Unter bestimmten Umständen kann ein individuelles Beschäftigungsverbot (umgangssprachlich "vorzeitiger Mutterschutz" bzw. "frühzeitiger Mutterschutz" bzw. "Frühkarenz") vor der Geburt vorliegen.
Kommt das Kind früher als erwartet auf die Welt, so werden die Tage zwischen dem tatsächlichen und dem errechneten Geburtstermin auf die acht- oder zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt zugerechnet. Spätestens 16 Wochen nach der Geburt endet die Schutzfrist jedoch auf jeden Fall.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion