Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Anonymverfügung

Eine Anonymverfügung ist eine Verwaltungsstrafe, die einer Person zugestellt wird, von der die Behörde annimmt, dass diese die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter kennt bzw. leicht feststellen kann (z.B. Zulassungsbesitzerin/Zulassungsbesitzer eines Pkw).

Sie kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Übertretung folgendermaßen festgestellt wurde: Durch

  • ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst oder
  • eine automatische Überwachung (z.B. Radarbox).

Gegen die Anonymverfügung ist kein Rechtsmittel zulässig. Innerhalb von vier Wochen nach der Ausfertigung der Anonymverfügung ist es möglich, den Strafbetrag einzuzahlen, der bis zu 365 Euro ausmachen kann. Um diese Frist zu wahren, muss der Strafbetrag innerhalb der vierwöchigen Frist auf dem Konto der Behörde einlangen. Wird fristgerecht bezahlt, darf die Behörde keine weiteren Nachforschungen anstellen. Wird nicht oder nicht fristgerecht bezahlt, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde muss die Verwaltungsübertreterin/den Verwaltungsübertreter ausforschen.

Hinweis

Anonymverfügungen dürfen bei amtlichen Auskünften nicht erwähnt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion