KFZ-Zulassungsangelegenheiten
Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich HoheitsverwaltungNicole Probst
T +43 7442 511-223F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Schuldner
Die Schuldnerin/der Schuldner ist jene natürliche oder juristische Person, gegen die sich der Anspruch der Gläubigerin/des Gläubigers richtet.
In einem zweiseitigen Vertrag ist jede Partei gleichzeitig Gläubigerin/Gläubiger und Schuldnerin/Schuldner.
Beispiel
Die Verkäuferin/der Verkäufer ist Gläubigerin/Gläubiger des Kaufpreises und Schuldnerin/Schuldner der Sachleistung. Die Käuferin/der Käufer ist Gläubigerin/Gläubiger der Sachleistung und schuldet den Kaufpreis.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion