Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen – Regelung in Tirol

Hinweis

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.

Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben oder Zugänglichmachen von Medien, Gegenständen und Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn diese insbesondere

  • durch die Verherrlichung von Gewalt,
  • durch die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihres religiösen Bekenntnisses oder
  • durch die Darstellung oder Vermittlung sexueller Handlungen

die körperliche, geistige, sittliche, charakterliche oder soziale Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen gefährden können.

Medien sind z.B. Druckwerke, DVD`s, Computerspiele, Fotos, Videokassetten oder eine Software. Gegenstände sind z.B. Spielsachen, Softairwaffen und Paintball-Markierer. Eine jugendgefährdende Dienstleistung ist z.B. Telefonsex.

Kinder und Jugendliche dürfen solche Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen nicht erwerben, innehaben, verwenden oder in Anspruch nehmen.

Wer erwerbsmäßig solche Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen anbietet oder vorführt, hat durch geeignete Vorkehrungen Kinder und Jugendliche davon auszuschließen. Dazu gehören räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise udgl.

Letzte Aktualisierung: 18. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion