Wahlkarten

Wahlkarten können Sie hier online beantragen: Wahlkartenantrag

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Petra Draxl
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Wer darf Soziale Netzwerke nutzen?

Grundsätzlich stehen Soziale Netzwerke ab einem bestimmten Alter jeder/jedem offen. Jedoch müssen die Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Netzwerks berücksichtigt werden.
Auf den meisten Plattformen beträgt das Mindestalter 13 Jahre (z.B. Facebook). Bei Xing etwa ist Volljährigkeit Voraussetzung für eine Anmeldung.

In vielen Nutzungsbestimmungen wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht werden müssen. Die Überprüfung der Altersangaben ist jedoch schwierig. 

Tipp

Tipps, wie Eltern mit dem Thema Soziale Netzwerke umgehen können, finden sich im Broschürenservice auf den Seiten von Saferinternet.at.

 Nähere Informationen zu den Nutzungsbestimmungen finden sich auf den Seiten von Facebook und Xing.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion