Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Gerichtsorganisation

Die Gerichtsbarkeit gilt neben der Gesetzgebung und der Verwaltung als dritte Säule des Rechtsstaats. Neben den Verwaltungsgerichten wird die Gerichtsbarkeit von der Justiz – dazu gehören die als "ordentliche Gerichte" bezeichneten Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sowie der Oberste Gerichtshof – ausgeübt. Die Justiz unterliegt – im Gegensatz zur Verwaltungsgerichtsbarkeit – ausschließlich der Kompetenz des Bundes, sodass alle ordentlichen Gerichte – d.h. auch die Landesgerichte und Oberlandesgerichte – Einrichtungen des Bundes sind.

Die österreichische Justiz umfasst

  • die ordentlichen Gerichte (Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sowie der Oberste Gerichtshof), 
  • die Staatsanwaltschaften,
  • die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser),
  • den Bundeskartellanwalt und
  • die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften.

In die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte fallen hauptsächlich Zivilrechtssachen (z.B. Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche, Schadenersatzansprüche, Besitzstreitigkeiten), Arbeits- und Sozialrechtssachen, Außerstreitsachen (z.B. Verlassenschaftssachen, Sorgerechtsregelungen, Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder), Exekutionssachen, Konkurs- und Ausgleichssachen sowie Strafsachen.

Auch die Führung des für die Qualität Österreichs als Wirtschaftsstandort sehr bedeutenden Grund- und Firmenbuchs ist Aufgabe der Gerichte.

Die ordentlichen Gerichte sind in vier Stufen organisiert. Die Aufgaben der Rechtsprechung werden wahrgenommen von

  • 116 Bezirksgerichten, 
  • 20 Landesgerichten, 
  • vier Oberlandesgerichten und 
  • dem Obersten Gerichtshof.

Die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege werden von 16 Staatsanwaltschaften, vier Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokuratur wahrgenommen. 28 Justizanstalten obliegt die Durchführung des Strafvollzugs.

Der Bundeskartellanwalt vertritt die öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim Kartellgericht.

Seit 1. Oktober 2010 ist die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften eine eigenständige Behörde, die dem Bundesministerium für Justiz nachgeordnet ist. Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften hat vor allem darauf zu achten, dass die Verwertungsgesellschaften die ihnen obliegenden Aufgaben und Pflichten gehörig erfüllen.

Weiterführende Link

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz