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Höhe der Korridorpension
Bei der Korridorpension werden bei vorzeitigem Pensionsantritt Abschläge abgezogen. Für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter wird ein Abschlag von 5,1 Prozent berechnet. Grundlage für die Berechnung der Pensionshöhe ist das Pensionskonto.
Hinweis
Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Bezuges einer Korridorpension mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2024: 518,44 Euro pro Monat) fällt diese weg, jedoch wird für jeden Monat, in dem die Korridorpension weggefallen ist, die Pensionsleistung um 0,55 Prozent erhöht.
Letzte Aktualisierung: 27. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz