Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Umsatzsteuer (USt)
Für Waren und Dienstleistungen, die Unternehmerinnen/Unternehmer für Konsumentinnen/Konsumenten erbringen, muss in der Regel Umsatzsteuer (USt) bezahlt werden. Diese wird auch als "Mehrwertsteuer" bezeichnet. Das Unternehmen kassiert von den Konsumentinnen/Konsumenten die Umsatzsteuer und muss diese in der Folge an das Finanzamt abführen.
Für einige Waren/Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent. Dazu gehören z.B. Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, die Vermietung zu Wohnzwecken, die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen etc.
Der ermäßigte Steuersatz von 13 Prozent gilt z.B. für die Lieferung von lebenden Tieren, lebenden Pflanzen, Brennholz, Filmvorführungen etc.
Ausführliche Informationen zum Thema "Umsatzsteuer" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion