Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Sozialentschädigung Allgemeines
Muss der Staat meinen Schaden ausgleichen, wenn ich ihn im Zusammenhang mit Maßnahmen des Staats erlitten habe?
Unter dem Begriff Sozialentschädigung (auch "Versorgungswesen" genannt) versteht man die finanzielle Abgeltung von Schäden, die Personen im Zusammenhang mit Maßnahmen des Staates oder in Bereichen, in denen der Staat eine besondere Verantwortung wahrzunehmen hat, erlitten haben.
Sozialentschädigungen gibt es für folgende Personen:
- Verbrechensopfer (→ SMS)
- Opfer der politischen Verfolgung 1933 - 1945 (Opferfürsorge) (→ SMS)
- Kriegsopfer und Kriegsgefangene (→ SMS)
- Heeresbeschädigte (→ SMS)
- Personen, die Impfschäden erlitten haben (→ SMS)
- Contergan-Opfer (→ SMS)
- Opfer von Gewalt in Heimen, Pflegefamilien und Krankenanstalten (→ SMS)
Formulare zu diesem Thema
Letzte Aktualisierung: 12. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz