Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Namensänderung: Fischereikarte
Eine Namensänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden.
Zuständige Stelle ist:
- Im Burgenland: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Kärnten: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Niederösterreich: der Niederösterreichische Landesfischereiverband
- In Oberösterreich: der Oberösterreichische Landesfischereiverband
- In Salzburg: der Landesfischereiverband Salzburg
- In der Steiermark: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Tirol: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
- In Vorarlberg: der Fischereiverband für das Land Vorarlberg
- In Wien: der Wiener Fischereiausschuss
Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils mitzubringen.
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion