Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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F +43 7442 511-189
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Campen in Oberösterreich

Im Bundesland Oberösterreich ist das Campieren außerhalb von Campingplätzen nicht allgemein verboten. Vor allem im Grünland außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist jedoch das Auf- und Abstellen von Wohnwägen u. dgl. in der Regel gegenüber der Naturschutzbehörde anzeigepflichtig. 

Darüber hinaus können die Gemeinden durch Verordnung bestimmen, dass ein Campieren außerhalb von Campingplätzen:

  • nur an bestimmten Orten oder zu bestimmten Anlässen zulässig ist oder
  • an bestimmten Orten unzulässig ist oder
  • im gesamten Gemeindegebiet unzulässig ist.

Als Campieren gilt der über ein kurzes Verweilen hinausgehende Aufenthalt

  • in oder neben einem Zelt oder 
  • in oder neben einem abgestellten Fahrzeug (insbesondere Wohnanhänger, Wohnmobil oder Mobilheim) oder
  • unter bestimmten Voraussetzungen in oder neben einem anderen Bauwerk (z.B. Modulhaus, Minihaus).

Für detaillierte Informationen zu den in Oberösterreich bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion