Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Maßnahmenbeschwerde
Eine Maßnahmenbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Sie muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingebracht werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Beschwerde bei den Verwaltungsgerichten" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 18. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion