Ehefähigkeit - Ermittlung
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F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Campen
Aktuelle Informationen zu Campen, Zelten im Wald, Campieren außerhalb des Waldbereichs
Für ganz Österreich einheitlich geregelt ist das Campen bzw. Zelten im Wald: Der Wald darf zwar grundsätzlich zu Erholungszwecken betreten werden, eine "Benutzung" des Waldes durch z.B. Lagern bei Dunkelheit oder Zelten ist jedoch ausdrücklich verboten. Erlaubt ist das Zelten im Wald nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers vorliegt bzw. eingeholt wird. Detaillierte Informationen zum Thema "Campen im Wald" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Das Campieren außerhalb des Waldbereichs hingegen ist in Österreich nicht einheitlich geregelt. Vorschriften z.B. zum Campen außerhalb von Campingplätzen oder zum Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen finden sich vor allem in einzelnen Landesgesetzen (jedoch nicht in allen Bundesländern). In diesen werden teilweise auch die Gemeindevertretungen ermächtigt, Verordnungen in Bezug auf das Campieren zu erlassen. So bestimmen viele dieser Verordnungen, an welchen Orten der jeweiligen Gemeinde das Campen außerhalb von Campingplätzen erlaubt bzw. verboten ist.
Im Folgenden finden sich Links zu den allgemeinen Regelungen der einzelnen Bundesländer:
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion