Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Auskunft über den Haftpflichtversicherer

Allgemeine Informationen

Wer durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug geschädigt worden ist, kann online die Adresse der haftenden Versicherungsgesellschaft dieses Kfz abrufen:

Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge (→ VVO)

Bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen werden Name und Anschrift der Halterin/des Halters angegeben.

Zuständige Stelle

Der → Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs

Zusätzliche Informationen

Innerhalb der EU gilt freies Wahlrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen (→ EK). D.h. man kann sein Kfz grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedstaat bei zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern lassen. Dasselbe gilt auch für etwaige Zusatzversicherungen wie Diebstahl- oder Feuerversicherungen.

Rechtsgrundlagen

§ 31a Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen