Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zur Alleinerziehung
17 Prozent aller Familien in Österreich sind Familien mit nur einem Elternteil. Etwa 90 Prozent dieser Alleinerziehenden sind Frauen.
Als alleinerziehend gelten Elternteile, die
- ledig,
- geschieden oder
- verwitwet sind und
- nicht mit dem Vater/der Mutter des Kindes oder einem neuen Partner/einer neuen Partnerin zusammenleben.
Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion