Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Notversorgung
Für den Katastrophenfall sind alle österreichischen Hilfsorganisationen (z.B. → Rotes Kreuz, → Arbeiter-Samariter-Bund, Feuerwehren) ausgerüstet, Soforthilfe zu leisten. Diese beinhaltet neben der medizinischen Versorgung von Verletzten und der Verteilung von Hilfsgütern auch die psychologische Hilfe für Opfer und ihre Angehörigen.
Für die Trinkwassernotversorgung gibt es keine eindeutig rechtlich geregelte Zuständigkeit. Der Wasserversorger bzw. die Gemeinde sollte auch in Krisen- und Katastrophenzeiten entsprechende Maßnahmen für die Trinkwassernotversorgung setzen. Eine gewisse Eigenverantwortung der Bürgerin/des Bürgers (u.a. Bevorratung von mindestens zwei Litern Trinkwasser pro Person und Tag für mehrere Tage) sollte im Sinne der Vorsorge jedoch vorhanden sein.
Die österreichischen Feuerwehren leisten auch in Notsituationen umfassende technische Hilfe und setzen in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde erforderliche Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere und lebensnotwendige Sachgüter.
Das → Rote Kreuz, → der Arbeiter-Samariter-Bund und das Österreichische Bundesheer (→ BMLV) verfügen außerdem über Trinkwasseraufbereitungsanlagen.
Team Österreich (→ Ö3) organisiert bei Not- und Katastrophenfällen im Inland freiwillige Nachbarschaftshelferinnen/Nachbarschaftshelfer und koordiniert deren Einsatz mit der offiziellen Einsatzleitung. Eine Registrierung als freiwillige Helferin/freiwilliger Helfer ist auf den Seiten von Team Österreich (→ Ö3) möglich. Eine Verständigung über einen Hilfseinsatz erfolgt per SMS.
Bei der Katastrophenhilfe kann auch das Österreichische Bundesheer (→ BMLV) auf Anforderung ziviler Behörden im Rahmen von Assistenzeinsätzen unterstützen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres