Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Festnahme/Verhaftung

Wer im Ausland verhaftet wird, kann verlangen, dass die zuständige Botschaft oder das zuständige Generalkonsulat verständigt wird. Eine Vertreterin/ein Vertreter der Vertretungsbehörde wird dann versuchen, so schnell wie möglich Kontakt mit der verhafteten Person aufzunehmen. Zwar darf eine Vertretungsbehörde die betroffene Person im gerichtlichen Verfahren nicht vertreten, kann aber ihre Vertrauensanwältin/ihren Vertrauensanwalt empfehlen.

Die Kosten für die Rechtsvertretung müssen allerdings von der inhaftierten Person selbst bzw. von den Angehörigen getragen werden. In manchen Staaten wird bei Mittellosigkeit auch eine Amtsverteidigerin/ein Amtsverteidiger zur Verfügung gestellt.

Die Kontaktdaten aller österreichischen Vertretungsbehörden weltweit finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Unter der Telefonnummer +43 50 11 50 - 44 11 steht der Bereitschaftsdienst des BMEIA zur Verfügung (weltweite alternative Telefonnummer: +43 1 90115 - 44 11).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten