Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Immobilienertragsteuer (ImmoESt)
Ich habe Fragen zu Höhe, Ausnahmen und Einhebung.
- Allgemeines zur Immobilienertragsteuer
- Ausnahmen von der Immobilienertragsteuer
- Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns
- Adaptierung der Anschaffungskosten
- Höhe des Steuersatzes
- Einhebung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer
Weiterführende Informationen finden Sie im BMF-Ratgeber "Immobilien und Steuern. Ein Service zu Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung." (→ BMF).
Letzte Aktualisierung: 8. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion