Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in Hotels und Beherbergungsbetrieben (mit oder ohne Gastronomieangebot)
In Hotels und in Beherbergungsbetrieben gibt es im Hinblick auf Rauchverbote unterschiedliche Regelungen für
- "reine Beherbergungsbetriebe" (Hotel- oder Beherbergungsbetriebe ohne gastronomische Angebote)
- "Mischbetriebe" (Hotel- oder Beherbergungsbetriebe mit gastronomischem Angebot).
Reine Beherbergungsbetriebe
In ausschließlich der Nächtigung bzw. Beherbergung dienenden Betrieben ist das Rauchen grundsätzlich verboten. In den allgemein zugänglichen Bereichen (nicht in den Zimmern!) kann jedoch ein Nebenraum als Raucherraum eingerichtet werden, wenn
- der Rauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt,
- das Rauchverbot nicht umgangen wird und
- im Raucherraum keine Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden.
Mischbetriebe (Hotels mit Gastronomieangebot)
In Lokalen, Speiseräumen, Bars, Restaurants, Küchen oder Ähnliches, die in Hotel- oder Beherbergungsbetrieben angesiedelt sind, ist das Rauchen ausnahmslos verboten.
Das gilt auch für alle weiteren den Gästen dort zur Verfügung stehenden Bereiche, wie etwa Garderoben, Sanitärräume, Gänge etc.
Rechtsgrundlagen
Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz