Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zum Freizeitunfall
Beim Freizeitunfall handelt es sich um ein Schadensereignis, das dem privaten Risikobereich zuzuordnen und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist.
Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.
Prüfen Sie auch, ob Ihr Kind durch bestehende Versicherungen – wie private Unfall- und Haftpflichtversicherung – in der Freizeit geschützt ist. Erst mit Eintritt in das letzte Kindergartenjahr unterliegt ein Kind der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens bzw. der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten bzw. zur Schule sowie nachhause.
Freizeitunfälle während des letzten Kindergartenjahres und der Schule sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.
Hinweis
In Österreich passiert die überwiegende Mehrheit der Unfälle im Haushalt, in der Freizeit und beim Sport. Denken Sie daran, dass oft schon einfache Vorsichtsmaßnahmen genügen, um Gefahren zu reduzieren!
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz