Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Auskunft über den Zulassungsbesitzer
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Eine Auskunft über die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs ist nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Hinweis
Eine Auskunft über die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs ist auch ohne berechtigtes rechtliches Interesse (online) möglich.
Zuständige Stelle
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion
- In Wien: das Verkehrsamt (→LPD Wien)
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der/des Anfragenden
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für das Ansuchen
- 14,30 Euro
Für die Auskunftserteilung
- Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 47 Kraftfahrgesetz (KFG)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie