Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Campen in Wien
In Wien sind außerhalb von Campingplätzen an im Freien gelegenen öffentlichen Orten folgende Tätigkeiten verboten:
- Das Auflegen und das Benützen von Schlafsäcken
- Das Aufstellen und das Benützen von Zelten
- Das Abstellen von Pkw, Omnibussen, Kombis, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wohnwagenanhängern zu Wohnzwecken sowie deren Benützung zum Wohnen (Schlafen)
Das genannte Verbot gilt nicht für Handlungen, die in unmittelbarem örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (z.B. Straßenbau, genehmigte Veranstaltung).
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.
Für detaillierte Informationen zu den in Wien bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte den Magistrat der Stadt Wien.
Rechtsgrundlagen
Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot des Kampierens (Kampierverordnung)
Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion