Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche
In Österreich dürfen Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse nur an Personen verkauft werden, die älter als 18 Jahre sind.
Zu den verwandten Erzeugnissen zählen beispielsweise Elektronische Zigaretten, Liquids und auch pflanzliche Raucherzeugnisse.
Zu beachten sind auch die Jugendschutzgesetze der Länder. Diese enthalten noch weitere Bestimmungen zum Umgang mit Tabak- und verwandten Erzeugnissen für Jugendliche, die verpflichtend einzuhalten sind.
Rechtsgrundlagen
Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)
Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz