Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Verkaufsverbot von Tabak- und verwandten Erzeugnissen an Jugendliche

In Österreich dürfen Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse nur an Personen verkauft werden, die älter als 18 Jahre sind.

Zu den verwandten Erzeugnissen zählen beispielsweise Elektronische Zigaretten, Liquids und auch pflanzliche Raucherzeugnisse.

Zu beachten sind auch die Jugendschutzgesetze der Länder. Diese enthalten noch weitere Bestimmungen zum Umgang mit Tabak- und verwandten Erzeugnissen für Jugendliche, die verpflichtend einzuhalten sind.

Rechtsgrundlagen

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG)

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz