Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Namensänderung nach der Scheidung
- Namensänderung: Arbeit
- Namensänderung: Behörden und Ämter
- Namensänderung: Dokumente
- Namensänderung: Versicherung
- Namensänderung: Geldinstitute
- Namensänderung: ORF-Beitrag (ehemalige GIS)
- Namensänderung: Kindergarten/Schule/Universität
- Namensänderung: Wehrdienst und Zivildienstserviceagentur
- Namensänderung: Verein
- Namensänderung: Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
Aktuelle Informationen über Namensänderung nach der Scheidung Finanzamt, Sozialversicherung, Reisepass etc.
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion