Ehefähigkeit - Ermittlung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Bundes-Ehrenzeichen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.
Voraussetzungen
Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, erbracht werden.
Zuständige Stelle
Jene Bundesministerin/jener Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung erbracht wurde
Hinweis
Sind die Leistungen keinem Wirkungsbereich zuzuordnen, sind die Vorschläge beim Bundeskanzler einzubringen.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 15. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
- Bundeskanzleramt