Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



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Doris Käferbeck
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Campen in der Steiermark

Für das Bundesland Steiermark gibt es keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens außerhalb von Campingplätzen beziehen. In Bezug auf den Touristenverkehr in den Bergen gibt es hingegen folgende landesgesetzliche Regelung: Das sogenannte "alpine Ödland", das ist das Ödland oberhalb der Baumgrenze, ist für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden. Ausgenommen vom freien Touristenverkehr sind die anders als durch Weide landwirtschaftlich genutzten Gebiete (Almen). Darüber hinaus können auch den Touristenverkehr beschränkende Anordnungen (u.a. im Interesse der persönlichen Sicherheit der Alpenwanderinnen/Alpenwanderer) getroffen werden. Einschränkungen können sich auch aus naturschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben.

Für detaillierte Informationen zu den in der Steiermark bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung.

Rechtsgrundlagen

Steiermärkisches Gesetz betreffend die Wegfreiheit im Bergland

Letzte Aktualisierung: 5. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion