Ehefähigkeit - Ermittlung

Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.



Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Herta Plank
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Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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F +43 7442 511-189
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Unternehmensdatenbank

Allgemeine Informationen

In der Unternehmensdatenbank der Finanzmarktaufsicht (FMA) sind alle zugelassenen (konzessionierten) Unternehmen wie Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen verfügbar. Anlegerinnen/Anleger können die Unternehmensdatenbank nutzen, um sicherzustellen, dass ein bestimmtes Unternehmen dazu berechtigt ist, seine Finanzdienstleistungen in Österreich anzubieten.

Die Unternehmensdatenbank wird mit großer Sorgfalt zusammengestellt und ständig aktualisiert. Die FMA macht jedoch darauf aufmerksam, dass  für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden kann.

Link zum Service

Unternehmensdatenbank (→ FMA)

Funktionsweise

Durch Klick auf den Link öffnet sich die Suchmaske der Unternehmensdatenbank der FMA. Anlegerinnen/Anleger können nach dem Namen des Finanzdienstleiters, dem Standort, der Bankleitzahl und der Unternehmensart unter dem Punkt "Kategorie" filtern.

Wer eine Sucheingabe getätigt hat, kann durch einen Klick auf den Unternehmensnamen in den Suchergebnissen die Unternehmenskategorie und -adresse einsehen.

Durch einen Klick auf "Druckansicht" können die Informationen zu einem Unternehmen ausgedruckt werden.

Überprüfen, ob ein Unternehmen zugelassen ist

Speziell über das Internet werden häufig Finanzdienstleisterinnen/Finanzdienstleister oder Handelsplattformen beworben, die gar nicht berechtigt sind, ihre Dienstleistungen in Österreich anzubieten.

Nur zugelassene Unternehmen oder Personen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, um Finanzdienstleistungen abzuwickeln und werden entsprechend beaufsichtigt. Bei dubiosen Kontaktaufnahmen oder äußerst vorteilhaft klingenden Angeboten im Internet ist es unerlässlich, zuerst zu prüfen, ob das angesprochene Unternehmen über eine Berechtigung verfügt.

Kein Finanzprodukt kaufen, ohne das Unternehmen zuvor zu prüfen

Die Unternehmensdatenbank ermöglicht es Kleinanlegerinnen/Kleinanlegern und Verbraucherinnen/Verbrauchern, unmittelbar die Berechtigungen von Finanzanbieterinnen/Finanzanbietern zu überprüfen und so unseriöse Angebote besser zu erkennen.

Die FMA rät allen, die sich bei der Geldanlage beraten lassen möchten, unbedingt zu überprüfen, ob das von ihnen ausgewählte Unternehmen bzw. die Beraterin/der Berater über eine entsprechende Zulassung verfügt.

Die Palette, der in der Datenbank umfassten Unternehmen beinhaltet Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Immobilien-Kapitalanlagegesellschaften, Betriebliche Vorsorgekassen, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Versicherungen, Pensionskassen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Alternative Investmentfonds-Manager, European Venture Capital Funds, Zentrale Gegenparteien, European Social Entrepreneurship Funds und Börseunternehmen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Finanzmarktaufsicht